Ich habe eine psychotherapeutischen Privatpraxis, das heißt, dass bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung bei mir in der Regel größtenteils übernommen werden. Für gesetzlich Versicherte ist dies unter bestimmten Bedingungen (im Rahmen einer sogenannten Kostenerstattung) ebenfalls möglich. Als SelbstzahlerIn können Sie sofort mit einer Therapie beginnen ohne weitere Bürokratie.
Eine Psychotherapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und wird nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) abgerechnet.
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Da es je nach individuellen Vertragsbedingungen aber zu Abweichnungen kommen kann, empfehle ich Ihnen, vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache zu halten. Das Honorar pro Sitzung orientiert sich an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Natürlich können Sie auch selbst die Kosten der Therapie übernehmen. In diesem Fall kann die Therapie sofort ohne weitere Formalitäten starten. Das Honorar richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Unter bestimmten Bedingungen übernehmen auch die gesetzlichen Krankenkassen eine Therapie in einer Privatpraxis. Dazu gehört z.B. eine unzumutbar lange Wartezeit. In diesem Fall nehmen Sie bitte vor dem ersten Termin Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und klären, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden. Berichten Sie der Krankenkasse, dass Sie eine Psychotherapie in einer Privatpraxis bei einer approbierten Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) beginnen könnten und dass die Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren laufen soll.
© Anna-Lena Paul, 2023-2024
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